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Fischereibestimmungen für den Haslacher See:![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 1. Die Bestimmungen des Bayerischen Fischereigesetzes, der Landesfischereiordnung, der Tageskarte und des Tierschutzgesetzes sind genauestens einzuhalten. Der Inhaber des Erlaubnisscheins muss im Besitz des staatlichen Fischereischeins sein.![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 2. Nur der Besitzer des Erlaubnisscheins ist berechtigt das Fischen auszuüben. Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar!![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 3. Außer der Polizei sind die Mitglieder des Fischereivereins Bernbeuren voll kontrollberechtigt. Ihnen sind auf Verlangen der Erlaubnisschein zusammen mit dem staatlichen Fischereischein sowie die Angelgeräte und der Fang vorzuzeigen. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 4. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen wird der Erlaubnisschein ersatzlos eingezogen, der Fang ist abzuliefern. Eine eventuelle Strafanzeige behalten wir uns vor.![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 5. Das Fischen ist nur vom Ufer aus und nur von 5:00 bis 24:00 Uhr erlaubt. Für Fischer, die nicht Mitglieder des Vereins sind, ist jedweder Aufenthalt am Ufer und auf dem Haslacher See in der Zeit von 24:00 bis 5:00 Uhr ausdrücklich untersagt.![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 6. Das Bootfahren ist für Gastfischer nicht erlaubt.![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 7. Außer den üblichen Ködern ist nur der tote Köderfisch erlaubt. Das Anfüttern ist verboten! Es dürfen 2 Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle verwendet werden. Das Auslegen von Legangeln, Reusen und Senken ist verboten.![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 8. Täglich dürfen insgesamt nur 2 Fische (Forelle, Karpfen, Hecht, Schleie), jedoch nur 1 Zander oder 1 Wels gefangen werden. Andere Fischarten haben keine Fangbeschränkung.![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 9. Die auf dem Erlaubnisschein angegebenen Schonmaße sind einzuhalten. Das Fischschongebiet ist durch eine Bojenkette gekennzeichnet.![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 10. Jegliches Hältern von Fischen aller Art ist verboten!![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 11. Es besteht Entnahmegebot. Das heißt, jeder gefangene Fisch, der das Maß hat, muss sofort abgeschlagen und mit Gewicht und Länge in die Fangliste eingetragen werden.![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 12. Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch gegen Waren eingetauscht werden. Bei Verstoß droht eine Anzeige.![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 13. Jegliche Haftung des Kartenausstellers für Unfälle, welche sich während der Ausübung der Angelfischerei ereignen sollten, wird ausgeschlossen. Für sämtliche Schäden, die der Inhaber der Fischereierlaubnis bei der Ausübung der Fischerei einer anderen Person oder Sache zufügt, übernimmt der Fischereiausübende die Haftung.Für alle Inhaber eines gültigen Fischereischeins sind Tageskarten für den Haslacher See erhältlich. Ausgabestellen: Touristinformation Bernbeuren, Marktplatz 4. Tel. 08860 / 210 Mo-Fr 8:00-12 Uhr; Do: 15:00-18:00 Uhr; Sa: 9:30-11:00 UhrHans-Wulf Alesch, Weidachweg 3, 86975 Bernbeuren, Tel. 08860 / 1485 Angelstadel, Alte Bahnhofstr. 6, 86972 Altenstadt, Tel. 08861 / 908936 Peitinger Angler Laden Th. Häußrer, Hauptplatz 18, 86971 Peiting, Tel.: 08861/7137058 Mo, Di, Do: 15:00-18:30 Uhr, Fr: 9:00-18:30 Uhr, Sa: 9:00-12:00 Uhr![]() Besucher Bei Mausklick hier kommen Sie zur Startseite Hier steht wissenswer- tes über unseren Verein Hier finden Sie Informa- tionen zu unseren Gewässern Das haben wir dieses Jahr so vor Was so alles geschah Hier steht wissenswer- tes über die Jugend- arbeit Hier stehen unsere Adres- sen Hier stehen Neuigkeiten und Wichtiges von heute Hier ist eine Übersicht aller Seiten Hier stehen Links zu Seiten, die wir gut finden Hier stehen Informatio- nen zu den Gastkarten |