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Fischereibestimmungen für den Haslacher See:

1.Die Bestimmungen des Bayerischen Fischereigesetzes, der Landesfischereiordnung,
der Tageskarte und des Tierschutzgesetzes sind genauestens einzuhalten.
Der Inhaber des Erlaubnisscheins muss im Besitz des staatlichen Fischereischeins sein.

2.Nur der Besitzer des Erlaubnisscheins ist berechtigt das Fischen auszuüben.
Der Erlaubnisschein ist nicht übertragbar!

3.Außer der Polizei sind die Mitglieder des Fischereivereins Bernbeuren voll kontrollberechtigt.
Ihnen sind auf Verlangen der Erlaubnisschein zusammen mit dem staatlichen Fischereischein sowie die
Angelgeräte und der Fang vorzuzeigen.

4.Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen wird der Erlaubnisschein ersatzlos eingezogen,
der Fang ist abzuliefern. Eine eventuelle Strafanzeige behalten wir uns vor.

5.Das Fischen ist nur vom Ufer aus und nur von 5:00 bis 24:00 Uhr erlaubt.
Für Fischer, die nicht Mitglieder des Vereins sind, ist jedweder Aufenthalt am Ufer und auf dem
Haslacher See in der Zeit von 24:00 bis 5:00 Uhr ausdrücklich untersagt.

6.Das Bootfahren ist für Gastfischer nicht erlaubt.

7.Außer den üblichen Ködern ist nur der tote Köderfisch erlaubt. Das Anfüttern ist verboten!
Es dürfen 2 Handangeln mit jeweils einer Anbissstelle verwendet werden.
Das Auslegen von Legangeln, Reusen und Senken ist verboten.

8.Täglich dürfen insgesamt nur 2 Fische (Forelle, Karpfen, Hecht, Schleie), jedoch nur
1 Zander oder 1 Wels gefangen werden. Andere Fischarten haben keine Fangbeschränkung.

9.Die auf dem Erlaubnisschein angegebenen Schonmaße sind einzuhalten.
Das Fischschongebiet ist durch eine Bojenkette gekennzeichnet.

10.Jegliches Hältern von Fischen aller Art ist verboten!

11.Es besteht Entnahmegebot. Das heißt, jeder gefangene Fisch, der das Maß hat, muss sofort
abgeschlagen und mit Gewicht und Länge in die Fangliste eingetragen werden.

12.Gefangene Fische dürfen weder verkauft noch gegen Waren eingetauscht werden.
Bei Verstoß droht eine Anzeige.

13.Jegliche Haftung des Kartenausstellers für Unfälle, welche sich während der Ausübung der
Angelfischerei ereignen sollten, wird ausgeschlossen. Für sämtliche Schäden, die der
Inhaber der Fischereierlaubnis bei der Ausübung der Fischerei einer anderen Person oder
Sache zufügt, übernimmt der Fischereiausübende die Haftung.
Für alle Inhaber eines gültigen Fischereischeins sind Tageskarten für den Haslacher See erhältlich.
Ausgabestellen:
Touristinformation Bernbeuren, Marktplatz 4. Tel. 08860 / 210
Mo-Fr 8:00-12 Uhr; Do: 15:00-18:00 Uhr; Sa: 9:30-11:00 Uhr

Hans-Wulf Alesch, Weidachweg 3, 86975 Bernbeuren, Tel. 08860 / 1485
Angelstadel, Alte Bahnhofstr. 6, 86972 Altenstadt, Tel. 08861 / 908936
Peitinger Angler Laden Th. Häußrer, Hauptplatz 18, 86971 Peiting, Tel.: 08861/7137058Mo, Di, Do: 15:00-18:30 Uhr, Fr: 9:00-18:30 Uhr, Sa: 9:00-12:00 Uhr
Angelstadl Altenst.
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Häußrer in Peiting
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